Kosten
Die sehr zeitaufwändige homöopathische Behandlung wird von den privaten Krankenversicherungen
fast immer vollständig erstattet, da in der Gebührenordnung für Heilpraktiker Ziffern für die homöo-
pathische Erstanamnese und homöopathische Folgeanamnese enthalten sind.
Bei gesetzlich Versicherten mit Zusatzversicherung werden die Kosten für eine homöopathische Be-
handlung je nach abgeschlossenem Tarif erstattet.
Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Versicherung nach.
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