Die Kosten für die zeitaufwendige homöopathische Behandlung werden von privaten Krankenversicherungen weitgehend erstattet.
Gesetzliche Krankenkassen zahlen die Kosten nicht. Sie müssen selbst getragen werden.
Zusatzversicherten werden die Kosten je nach Tarif erstattet.
Meine Honorarsätze basieren auf dem Leistungsverzeichnis für klassische Homöopathen (LVKH). Viele Krankenversicherungen erstatten Heilpraktikerleistungen auf Basis der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).